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Erklärung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Informationen für Verbraucher - Vermögensverwaltung und Anlagevermittlung (nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)
Anbieter: Berg Finance GmbH
Leipziger Straße 99, 34123 Kassel
1. Unsere Wertpapierdienstleistungen ‍ Finanzportfolioverwaltung (genannt: Vermögensverwaltung): Wir treffen selbstständig Anlageentscheidungen für Sie Anlagevermittlung: Wir leiten Ihre Aufträge an Produktanbieter weiter ‍ 1.1 Allgemeine Beschreibung ‍ Bei der Vermögensverwaltung übernehmen wir die eigenständige Verwaltung Ihres Vermögens. Wir kaufen oder verkaufen Finanzinstrumente in Ihrem Namen, ohne jeden Schritt einzeln mit Ihnen abzustimmen. ‍ Dazu brauchen Sie unter anderem zwei Dinge: Wertpapierdepot: Dort werden Ihre Wertpapiere verbucht, Verrechnungskonto: Über dieses Konto laufen Erträge, Erlöse und Kosten. Beide werden von einer Bank geführt, nicht von uns. Zusammen nennt man das Ihr Portfolio. Die Anlagevermittlung wird auch als „beratungsfreies Geschäft“ bezeichnet. Dies deshalb, weil hierbei keine Empfehlung erteilt wird. Wir vermitteln Ihnen lediglich ein Geschäft über den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments. ‍ 1.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung? Wir treffen die Anlageentscheidungen unabhängig von den Interessen von Banken. ‍ 1.3 Was sind Finanzinstrumente? Die Vermögensverwaltung und Anlagevermittlung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören unter anderem: ‍ Wertpapiere (z.B. Aktien und Anleihen) und Anteile an Investmentfonds Nicht enthalten sind: Immobilien, Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (z.B. Bitcoin). ‍ 1.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung und Anlagevermittlung ‍ Um in Ihrem Interesse handeln zu können, fragen wir Sie zu Beginn nach Ihren persönlichen Daten und Ihren Wünschen und ermitteln dabei: Ihre finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?) Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersab­sicherung) Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?) Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?) Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden?) Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?) Mit dieser können wir Wertpapiere kaufen oder verkaufen, aber keine Vermögenswerte auf andere Konten übertragen. Bevor es losgeht informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten. All dies ist im Vermögensverwaltungsvertrag und Anlagevermittlungsvertrag geregelt. Erst nach Abschluss des Vertrages starten wir mit der Vermögensverwaltung und Anlagevermittlung. ‍ 1.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung Sie erhalten von uns Berichte über die Durchführung der Vermögensverwaltung und Anlagevermittlung. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu den vergangenen Entwicklungen Ihres Portfolios, Wertentwicklung, Kosten, Erträge und Transaktionen. Sollte Ihr Portfolio einen Wertverlust von 10 % erreichen, informieren wir Sie zusätzlich. Bei der Anlagevermittlung erhalten Sie ergänzende Informationen und Hinweise, soweit diese vorhanden sind (z.B. Produktinformationen, Prospekte und wesentliche Anlegerinformationen). ‍ 1.6 Zur Laufzeit der Vermögensverwaltung und Anlagevermittlung Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Die Kündigung muss in Textform, z.B. per E-Mail an [email protected], erfolgen. Berg Finance GmbH kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. ‍ Da die Anlagevermittlung jeweils einen einmaligen Vorgang darstellt, besteht kein Kündigungsrecht. ‍ 1.7 Zu den Kosten der Vermögensverwaltung und Anlagevermittlung ‍ Am Anfang erhalten Sie eine klare Information zu den Kosten. Wir bekommen für unsere Arbeit eine regelmäßige Gebühr – abhängig von den Beträgen, die wir für Sie verwalten. Frühere Verluste werden vorher abgezogen. Die genauen Gebühren sind vertraglich geregelt. ‍ Weitere Kosten und Steuern: ‍ Die Bank verlangt Geld für das Depot, das Konto und für Käufe oder Verkäufe. Zudem sind Einkünfte aus Wertpapieren steuerpflichtig. Diese Steuer geht teilweise direkt an die jeweilige Steuerbehörde. ‍ 1.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht? Ein Widerrufsrecht besteht beispielsweise bei online und übers Telefon abgeschlossenen Verträgen für 14 Tage. Dieser kann z.B. per E-Mail an [email protected] erfolgen. Ist der Widerruf wirksam, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die bis dahin von uns erbrachten Dienstleistungen müssen Sie Wertersatz leisten.


2. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Sie erhalten alle Informationen: vor Ort in Papierform, vorgelesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, auf unserer Website. Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache (B2 – Niveau) formuliert. Wir verwenden eine gut lesbare Schriftart (Mark Pro) und stellen Ihnen auf Wunsch Dokumente in vergrößerter Schriftart bereit. ‍ 2.1 Barrierefreiheit unserer Website: Über unser Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen können Sie sich auf unserer Webseite informieren. Die Inhalte unserer Webseite entsprechen den allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte. Unsere Website ist nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit) gestaltet. 2.2 Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung und Anlagevermittlung: Unsere bereitgestellten Dokumente sind assistenzkompatibel und können von uns erklärt werden. Der Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages und Anlagevermittlungsvertrages wird von uns begleitet. Das sogenannte „digitale Onboarding“ ermöglicht es, den Vertrag online und papierlos abzuschließen. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Danach wird Ihre Identität überprüft und Sie können den Vertrag digital unterzeichnen. Im Anschluss eröffnen wir ein Depot und beginnen mit der Vermögensverwaltung nach den vorher vereinbarten Richtlinien. ‍ Sie können jederzeit Fragen stellen. Der Prozess ist barrierefrei gestaltet.

3. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF, in Errichtung) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Telefon: 0391 567 6970 E-Mail: ed.tlahna-neshcas.sm@FBLM.

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